Working Holiday Visum
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Working Holiday Visum

Working Holiday Visum (Subclass 417)

Das Working Holiday Visum gilt für ein Jahr und enthält eine  Arbeitserlaubnis für Australien. Somit ist es ideal für junge Menschen,  die neben dem Reisen an verschiedenen Orten Vollzeit oder Teilzeit  dazuverdienen möchten. Es wird unter den folgenden Bedingungen vergeben:

  • Die Bewerber müssen zwischen 18 und einschließlich 30 Jahren sein. Ausschlaggebend ist hierbei das Alter zum Zeitpunkt der Bewerbung.
  • Das Visum wird nur an Personen vergeben, die Bürger eines der Länder mit Visa Waiver-Abkommen sind. Hierzu zählt unter anderem auch Deutschland – Bewerber aus Österreich oder der Schweiz dagegen nehmen bisher nicht an diesem Programm teil und müssen daher einen anderen Visumstyp beantragen.
  • Vorwiegend sollte Urlaub, nicht Arbeiten der Einreisegrund sein, andernfalls sollten Sie ein Arbeitsvisum beantragen.
  • Ein Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln und einem Rückflugticket können erforderlich sein.
  • Bewerber müssen gesundheitlich fit sein (eine Erkrankung an Tuberkulose ist ein Ausschlusskriterium) und dürfen nicht polizeilich geführt sein (Nachweise hierfür sind derzeit nicht nötig).
  • Bewerber dürfen keine Kinder haben, die zu versorgen sind.

 

Mit dem Working Holiday Visum darf man innerhalb eines Jahres in Australien reisen und beliebig viele Arbeiten aufnehmen, jedoch nicht länger als 6 Monate für einen Arbeitgeber arbeiten.

Nach 12 Monaten muss die Ausreise erfolgen; innerhalb des Jahres darf aber beliebig oft ein- und ausgereist werden.

Mit diesem Visum ist zudem ein Studienaufenthalt von bis zu 4 Monaten erlaubt.

Ein Antrag kann über ein Online-Formular im Internet gestellt werden.
Über die Internetseite der Einwanderungsbehörde werden Sie unter dem Punkt Working Holiday Visa weitergeleitet. Halten Sie für die Antragstellung einen gültigen Reisepass bereit. Dieser sollte mindestens noch zwei Jahre gültig sein.

Die Visumsgebühr von derzeit AUD 195 muss per Kreditkarte gezahlt werden.

Ein Working Holiday Visum kann nur einmal beantragt werden. Jedoch gibt es die Möglichkeit ein zweites Visum zu erhalten, wenn man während seines ersten Aufenthalts für mindestens 3 Monate beziehungsweise 88 Tage in einem ländlichen Betrieb gearbeitet hat. Als ländlich gelten jene Regionen mit einer der auf der Internetseite aufgeführten Postleitzahlen

Ein zweites Working Holiday Visum muss ebenfalls im Internet beantragt werden und kostet AUD 195. Man kann seinen Aufenthalt in Australien so um ein weiteres Jahr verlängern oder später erneut für ein Jahr einreisen.

Wer in Australien arbeiten möchte, muss zudem eine Tax File Number beantragen. Dies geht problemlos über die Internetseite der Steuerbehörde, sobald Sie in Australien angekommen sind. Übrigens können Sie bei der Ausreise sämtliche gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.

 

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